Welche Kosten der Diagnoseleistungen für die erektile Dysfunktion (ED) übernimmt die Krankenversicherung?
Rechtliche Situation der Kostenübernahme von Krankenkasse bei Impotenz / Erektionsstörungen
Zuletzt aktualisiert am: November 2024
Die Antwort auf die obige Frage kann nach derzeitigem rechtlichen Stand eigentlich kurz ausfallen: Sämtliche Kosten für die Diagnose einer erektilen Dysfunktion (ED) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu Fällen, in denen der (Fach-) Arzt Diagnoseleistungen privat in Rechnung stellt. Da kommen schnell hohe dreistellige Beträge zusammen, die plötzlich aus der eigenen Tasche bezahlt werden sollen.
Das ist jedoch nicht rechtens. Sollte Ihr Arzt Ihnen Diagnoseleistungen, beispielsweise Gespräche, Beratungen, Maßnahmen zur Feststellung der erektilen Dysfunktion oder Laboruntersuchungen, privat in Rechnung stellen wollen, können Sie das verweigern – und konsequenterweise einen anderen Arzt suchen. Forderungen seitens des Arztes sind in dem Fall eindeutig unzulässig.
Wichtig: Zwar werden die Kosten für die Diagnose der erektilen Dysfunktion von den Krankenkassen übernommen – nicht aber die Behandlung und leider auch nicht die Kosten für Medikamente wie Cialis oder Viagra.
Die Rechtliche Situation ist eindeutig
Die Begründung ist einfach und rechtlich eindeutig. Maßgeblich ist hier das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Hierin beschreibt § 27(1) den Behandlungsanspruch eines Versicherten,
„um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“
Weiter werden die Behandlungsbestandteile gelistet, unter anderem die ärztliche Behandlung und die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. In § 28 wird die ärztliche Behandlung beschrieben als „Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten […].“
Daraus folgt, dass die Diagnose und Behandlung der erektilen Dysfunktion von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sofern die erektile Dysfunktion als Krankheit anerkannt wird. Das wird sie und ist höchstrichterlich vom Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 30. September 1999 (AZ B 8 KN 9/98 KR R so entschieden. Auch die Rechtsprechung danach war in diesem Punkt eindeutig.
Damit sind alle Untersuchungen für die gründliche Diagnostik einer erektilen Dysfunktion Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt von der Anamnese, einschließlich der Sexualanamnese über die körperliche Untersuchung bis zu Laboruntersuchungen und Ultraschalluntersuchung. Dazu zählt somit auch der Schwellkörperinjektionstest (SKIT).
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für Leistungen der Kassenärzte nennt im Bereich Urologie ganz explizit unter den Ziffern 33043. 33062 und 33064 die sonographische Untersuchung (Ultraschall) der Uro-Genital-Organe beziehungsweise der Gefäße des männlichen Genitalsystems mittels PW- oder CW-Doppler-Verfahren (einschließlich Tumeszenzmessung) – der medizinische Terminus für Verfahren wie SKIT.
Gerade beim SKIT-Verfahren gibt es immer wieder Fachärzte, die dieses Verfahren privat in Rechnung stellen wollen. Die gängige Behauptung ist, dass SKIT nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Das war und ist grundlegend falsch. Auch mit den letzten Reformen hat sich die Leistungsübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht geändert.
In der aktuellen Arzneimittel-Richtlinie (Stand: 28.01.2017) wird in Anlage II des Abschnitts F der im SKIT verwendete Wirkstoff Alprostadil eindeutig und unmissverständlich als zugelassenes Diagnostik-Mittel aufgeführt. Ein Arzt darf somit hierfür dem Patienten kein Privatrezept ausstellen. Die Kostenübernahme erfolgt vollständig durch die gesetzliche Krankenkasse.
Kostenübernahme auch von der Bundesbeauftragten bestätigt
Da uns viele Zuschriften und Mails zu diesem Thema erreicht haben und eines unserer Ziele ein besseres Arzt-Patienten-Verhältnis ist, wollten wir in Fragen der Kostenübernahme bei der Diagnostik einer erektilen Dysfunktion mehr Klarheit schaffen. Dafür haben wir in einem Schreiben vom 28. Mai 2004 an Frau Kühn-Mengel, damalige Beauftragte der Bundesregierung für Belange der Patientinnen und Patienten, um eine Stellungnahme gebeten.
Damit ist noch einmal bestätigt, dass alle medizinisch notwendigen Untersuchungen für die Diagnostik einer erektilen Dysfunktion von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sollte Ihr Urologe also Zahlungen von Ihnen persönlich verlangen, können Sie diese mit Verweis auf die Rechtslage verweigern. Sollte der Arzt uneinsichtig sein, suchen Sie sich lieber einen neuen Facharzt und informieren Sie die Kassenärztliche Vereinigung über das Verhalten Ihres ersten Arztes.
Auch das gern genommene Argument, beispielsweise SKIT sei eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), ist unzulässig. Im Gegenteil: Eine falsche oder irreführende Aufklärung des Arztes macht diesen Ihnen gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Sollten Sie in einer gegebenen Situation eine diagnostische Untersuchung privat bezahlen, können Sie die quittierte Arztrechnung Ihrer Krankenkasse vorlegen. Diese erstattet Ihnen die Kosten dann wieder. Auf keinen Fall unterschreiben Sie beim Arzt ein Formular oder eine Vereinbarung, in denen Sie nur private Behandlungen wünschen.
Die Rechnung des Arztes darf nach der privaten Gebührenordnung (GOÄ) nur die entsprechende Leistungsziffer der Untersuchungsmethode, den Steigerungsfaktor und die Kosten in Euro ausweisen.
Allenfalls kann noch eine Diagnose aufgeführt werden. Begriffe wie „Wunschbehandlung“, „Wunschleistung“ oder „individuelle Gesundheitsleistung“ habe auf der Rechnung nichts zu suchen, wenn die Krankenkasse das Geld erstatten soll. Weigert sich dennoch die Krankenkasse, eine Kostenerstattung durchzuführen, können Sie mithilfe eines Anwalts vor das Sozialgericht ziehen.
Wichtig: Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gilt für die Diagnose und Behandlung! Es ist unglaublich, aber die Kosten für Potenzmittel wie Viagra oder Cialis müssen privat getragen werden. Wir von der Impotenz Selbsthilfe empfehlen daher auf Generika zu wechseln. Die gibt es mittlerweile nicht nur für Viagra, sondern auch für Cialis und Levitra.
Und wenn Sie keine Lust haben, sich ein Rezept beim Arzt zu holen, können Sie immer noch auf eine Online Klinik wie 121doc zurückgreifen. Warum das legal ist, erfahren Sie unter: www.impotenz-selbsthilfe.org/potenzmittel-legal-online-kaufen.
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